allgemeine geschäftsbedingungen

§ 1 - Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschl. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Fall derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 - Termine und Fristen

1. Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungs gemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit enstehenden Schaden einschl. etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Werkes in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

3. Wir haften im Falle des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 3 - Leistungsänderungen

1. Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

2. Wir werden, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so sind wir berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

3. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

§ 4 - Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen unserer Betriebsstätte die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 5 - Gewährleistung

Wir haften für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbst-vornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
§ 6 - Haftung

Wir haften - außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
§ 7 - Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 Satz 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
§ 8 - Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Der Auftraggeber kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
2. Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

§ 9 - Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Rodgau.
§ 10

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht berührt.

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